2500 Menschen nahmen an ONE HEART #1 teil.
Es war ein historischer Abend.
DANKE, dass ihr gekommen seid.
Fotos: Rudi Töws
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UNSERE EVENTS FINANZIEREN WIR DURCH FREIWILLIGE SPENDEN
Verwendungszweck:
ONE HEART
Stiftung der Eckstein
Kreissparkasse Köln
DE53 3705 0299 0038 0003 73
Am 02.09.2023 um 20:30 Uhr im Kölner Dom
Einlass beginnt um 19:30 Uhr, direkt nach der Abend-Messe
Domkloster 4, 50667 Köln
Ja – das Ticket kann jedoch nur EINMALIG vor der Veranstaltung weitergegeben werden. Es kann nur die Person an der Veranstaltung teilnehmen, die mit dem Ticket eingecheckt hat.
In allen Parkhäusern in der Umgebung! Hier zwei Empfehlungen:
Tiefgarage am Dom: Kurt-Hackenberg-Platz 2, Köln (Direkt unter dem Dom)
Parkhaus Philharmonie: Bischofsgartenstraße 1, Köln (500m)
Der Kölner Dom ist vom Kölner HBF fussläufig erreichbar. Wenn möglich, empfehlen wir die Anfahrt mir der Bahn.
NEIN
• Reisegepäck und Handtrollies
• Schlafsäcke und Isomatten
• Kisten und Sperriges Gepäck
• Reiserucksäcke
• Fahnenstangen und Flaggen
• Parfüms & Deos (Druckbehälter und Glas)
• Glasflaschen (PET bis 0,7l erlaubt) – (Babybedarf erlaubt)
• Tiere
• Metallbesteck (Plastik erlaubt)
• Profi Kameraequipment – Foto und Video (nur mit Presseakkreditierung)
• Waffen (Hieb-, Stich- und Schusswaffen, sowie Reizgas)
Das Kölner Domkapitel bittet alle Gläubigen und Touristen, die den Kölner Dom betreten, um eine Bekleidung, die der Würde des Gotteshauses angemessen ist. Daher sind die Domschweizer angewiesen, Personen mit allzu freizügiger Kleidung um Verständnis zu bitten, dass sie derart gekleidet den Dom nicht betreten können. Dasselbe gilt für Besucher, die Kleidung mit kirchen- und glaubensfeindlichen Abbildungen tragen. Männliche Besucher (ab 10 Jahren) werden – als Geste der Demut vor Gott – gebeten, ihre Kopfbedeckung abzunehmen. Ausgenommen sind Mitglieder verschiedener Religionsgemeinschaften (Sikhs mit Turban, Juden mit Kippa sowie Würdenträger christlicher Kirchen). Uniformierte haben im Dom ebenfalls beim Besuch des Domes ihre Kopfbedeckung abzunehmen. Bei der Prozession und der anschließenden Mitfeier eines Gottesdienstes in Uniform ist es den Fahnenträgern gestattet, ihre Kopfbedeckung aufzubehalten (z.B. Studentenverbindungen, Karnevalisten, Militär). In der Karnevalszeit ist ein Besuch des Domes in Kostümierung möglich, wenn die entsprechenden Besucher die Würde des Kirchenraumes achten.
(1) Fotografieren (ohne Blitzlicht) und Videoaufnahmen mit überschaubarer technischer Ausstattung sind außerhalb der Gottesdienste für private Zwecke gestattet. Bei Gottesdiensten sind sie nur vom Platz aus möglich. Dabei ist auf ein respektvolles Miteinander zu achten, das kein direktes Fotografieren anderer Besucher/innen beinhaltet. In jedem Fall müssen Fotografinnen und Fotografen sowie Filmende die Würde des Ortes respektieren und den Weisungen des Dompersonals Folge leisten.
(2) Private „Fotoshootings“ sind verboten.
(3) Aufnahmen mit Stativen bedürfen einer Genehmigung durch den Dompropst.
(4) Der Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“) ist innerhalb des Kölner Doms und in dessen Außenbereich untersagt.
(5) Die Veröffentlichung von Fotografien und Videos für nicht-private Zwecke – z.B. redaktionelle Berichterstattung, kommerziell und weltanschaulich werbende Nutzung (auch auf privaten Webseiten oder in sozialen Medien) – ist grundsätzlich vorab genehmigungspflichtig.
(6) Diese Hinweise sind Auszüge aus den Regelungen zur Erstellung von Foto- und Filmaufnahmen in der Domkirche. Bitte sehen Sie die vollständigen und konkretisierenden Regelungen unter www.koelner-dom.de/besuchen/fotografieren-und-filmen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich per Mail an: Simone Wosniok -> simone.wosniok@crux-koeln.de